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Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?

Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?

Das Fälschen von Urkunden ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird nach dem deutschen Strafrecht streng geahndet. Viele fragen sich jedoch: Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Urkundenfälschung tatsächlich ausfallen? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oft komplexer, als es zunächst erscheint. In diesem Artikel findest du klar verständliche Informationen über die rechtlichen Grundlagen, wie Gerichte Strafen bemessen und welche individuellen Umstände dabei berücksichtigt werden. So bist du bestens informiert, falls du direkt oder indirekt mit dem Thema Urkundenfälschung in Berührung kommst.

Was versteht man unter Urkundenfälschung nach deutschem Recht?

Unter Urkundenfälschung versteht man im deutschen Recht das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr. Das bedeutet, dass jemand entweder eine Urkunde vollständig nachmacht, ihren Inhalt so abändert, dass sie in der Folge nicht mehr mit dem ursprünglichen Schriftstück übereinstimmt, oder ein solches manipuliertes Dokument gegenüber Dritten verwendet. Ziel ist dabei immer, einen anderen über den tatsächlichen Inhalt oder die Gültigkeit des Dokuments irrezuführen.

Im rechtlichen Sinn ist unter einer Urkunde jede verkörperte Gedankenerklärung zu verstehen, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und erkennbar von einem Aussteller herrührt. Damit sind nicht nur Papierdokumente gemeint wie Verträge oder Zeugnisse, sondern beispielsweise auch digitale Signaturen, Fahrkarten oder amtliche Stempel können als Urkunden gelten.

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt diesen Tatbestand im § 267: Wer also absichtlich die Öffentlichkeit, Behörden oder Einzelpersonen durch gefälschte Urkunden täuscht, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob dadurch tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Schon der Versuch der Fälschung kann in bestimmten Fällen geahndet werden.

Welche Geldstrafen drohen bei Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Bei einer Urkundenfälschung musst du mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach deutschem Strafrecht kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder – in schwereren Fällen – sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Die Entscheidung, ob es bei einer Geldstrafe bleibt und wie hoch diese ausfällt, hängt maßgeblich vom Einzelfall ab.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Das bedeutet: Das Gericht entscheidet über die Anzahl der Tagessätze (zum Beispiel 30, 60 oder auch mehr) und legt dann fest, wie viel Geld ein Tagessatz entspricht. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach deinem monatlichen Nettoeinkommen. Wer zum Beispiel monatlich 1.500 Euro verdient, hat einen niedrigeren Tagessatz als jemand mit einem deutlich höheren Einkommen.

Im Schnitt liegt ein Tagessatz oft zwischen 10 und 100 Euro, kann aber noch darüber hinausgehen. Summiert sich nun beispielsweise ein Strafmaß von 90 Tagessätzen à 40 Euro, kommt schnell ein Betrag von 3.600 Euro zusammen. Ist dein Verschulden besonders gering, kann das Gericht auch weniger Tagessätze ansetzen.

Zu beachten ist außerdem: Bei Wiederholungstätern oder bei besonders gravierenden Fällen (etwa wenn hohe Schäden verursacht wurden), fällt die Strafe meist höher aus. Tipp: Wer frühzeitig Geständnis zeigt oder den Schaden wiedergutmacht, kann auf ein milderes Urteil hoffen. Die genaue Höhe bleibt aber immer Ermessenssache des Gerichts und orientiert sich an deinen persönlichen Verhältnissen sowie dem Ausmaß des Unrechts.

Faktoren, die die Höhe der Geldstrafe beeinflussen

Bei der Bemessung der Geldstrafe spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Zunächst ist die Schwere der Tat ausschlaggebend. Hat die Urkundenfälschung beispielsweise zu einem erheblichen finanziellen Schaden geführt oder wurde sie sogar im Rahmen einer Bande begangen, fällt die Strafe deutlich höher aus als bei einem einmaligen, geringfügigen Vorfall.

Ein weiterer maßgeblicher Aspekt ist das Vorleben des Täters. Wer bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte auffällig geworden ist, muss mit einer strengeren Bestrafung rechnen als ein Ersttäter ohne Vorstrafen. Auch das Verhalten während des Verfahrens kann sich positiv oder negativ auf das Strafmaß auswirken. Zeigst du etwa frühzeitig Einsicht und bist bereit, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, wirkt sich dies oft strafmildernd aus.

Neben diesen Punkten kommt es auch auf deine wirtschaftlichen Verhältnisse an: Die Gerichte sollen vermeiden, dass dich die Strafe ruiniert – aber dennoch spürbar bestraft wird. Deshalb wird die Anzahl und Höhe der Tagessätze individuell abgestimmt. Zusammengefasst ergibt sich daraus, dass jede Entscheidung immer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten wird und viele individuelle Umstände mit einfließen.

Tatbestand Beispiel Mögliche Geldstrafe
Erstmalige Urkundenfälschung ohne Schaden Gefälschte Entschuldigung für die Schule vorgelegt 30 Tagessätze à 20 Euro = 600 Euro
Urkundenfälschung mit geringem finanziellen Schaden Verfälschte Quittung eingereicht 60 Tagessätze à 40 Euro = 2.400 Euro
Mehrfache und bandenmäßige Urkundenfälschung Gefälschte Verträge für Kreditbetrug eingesetzt 120 Tagessätze à 90 Euro = 10.800 Euro

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Geldstrafe bei Urkundenfälschung

In der Praxis zeigen Gerichtsurteile zur Urkundenfälschung, wie unterschiedlich die Geldstrafen ausfallen können – je nachdem, was genau vorgefallen ist und welche Umstände im Einzelfall eine Rolle spielen. So wurde beispielsweise ein junger Mann, der für eine Bewerbung ein Schulzeugnis gefälscht hatte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Das relativ milde Urteil begründete das Gericht damit, dass dem Angeklagten kein finanzieller Vorteil entstanden war und er die Tat gestanden hatte.

Anders sieht es bei Fällen aus, in denen mehrere Dokumente manipuliert wurden oder gar eine Organisation dahintersteckt. In einem Verfahren vor dem Landgericht erhielt eine Person wegen mehrfacher Fälschung und anschließender Verwendung gefälschter Mietverträge sogar eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Euro. Hier spielte eine Rolle, dass durch die Taten erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstand und betrügerische Absicht bestand.

Solche Beispiele machen deutlich: Das Strafmaß hängt nicht nur von der Zahl und Art der gefälschten Urkunden ab, sondern auch davon, ob Vorsatz, Reue oder schon Vorstrafen vorhanden sind. Die Gerichte berücksichtigen immer den gesamten Hintergrund, um eine Strafe zu verhängen, die als gerecht empfunden wird.

Weitere rechtliche Konsequenzen neben einer Geldstrafe

Weitere rechtliche Konsequenzen neben einer Geldstrafe - Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Weitere rechtliche Konsequenzen neben einer Geldstrafe – Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Neben einer möglichen Geldstrafe musst du bei Urkundenfälschung mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, die sich sowohl auf dein privates als auch berufliches Leben auswirken können. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung in das Führungszeugnis eingetragen wird. Das kann dazu führen, dass dir der Zugang zu bestimmten Berufen oder Positionen erheblich erschwert wird – beispielsweise im öffentlichen Dienst, bei Banken oder wenn ein erhöhter Vertrauensschutz gefordert ist.

In schwerwiegenden Fällen kann das Gericht zudem ein Berufsverbot verhängen, vor allem, wenn du deinen Beruf zur Ausführung der Straftat missbraucht hast. Dies betrifft etwa Ärzte, Anwälte oder Verwaltungsangestellte. Darüber hinaus kann dich ein Gerichtsverfahren mit hohen Kosten belasten, etwa durch Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzforderungen.

Auch privat kann der Ruf erheblich Schaden nehmen, da eine entsprechende Verurteilung oft langfristige soziale Auswirkungen hat. Es lohnt sich also nicht nur wegen der Strafe, sondern auch wegen all dieser Nebeneffekte äußerst vorsichtig mit allen Arten von offiziellen Dokumenten umzugehen.

Maßnahmen zur Vorbeugung von Urkundenfälschung

Maßnahmen zur Vorbeugung von Urkundenfälschung - Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Maßnahmen zur Vorbeugung von Urkundenfälschung – Urkundenfälschung: Wie hoch ist die Geldstrafe?
Um Urkundenfälschung vorzubeugen, ist es wichtig, einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen im privaten wie auch beruflichen Alltag zu beachten. Zunächst empfiehlt es sich, Originaldokumente stets sicher und geschützt aufzubewahren. Verschließe beispielsweise wichtige Unterlagen in einem Safe oder in abschließbaren Schränken. Dadurch erschwerst du den Zugriff für Dritte deutlich.

Im digitalen Bereich solltest du auf sichere Speicherlösungen setzen und darauf achten, deine Daten regelmäßig mit starken Passwörtern zu schützen. Digitale Signaturen und Wasserzeichen sind mittlerweile bewährte technische Möglichkeiten, um die Echtheit von elektronischen Dokumenten nachzuweisen sowie Manipulationen leichter erkennen zu können. Diese Maßnahmen erhöhen das Vertrauen in elektronische Dokumente erheblich.

Ebenfalls sinnvoll ist es, Mitarbeiter – etwa im Unternehmen – durch regelmäßige Schulungen für das Thema Urkundenfälschung zu sensibilisieren. Erkennen sie Auffälligkeiten oder haben einen Verdacht, sollten klare Meldewege definiert sein. Auch kontinuierliche Kontrollen und Stichproben vermeiden, dass gefälschte Dokumente unentdeckt bleiben.

Letztlich trägt eine allgemeine Aufmerksamkeit und ein gesundes Misstrauen dazu bei, potenzielle Fälschungsversuche rechtzeitig zu entdecken. Wer bei Zweifeln an der Echtheit eines Dokuments gezielt nachfragt oder dies von Experten prüfen lässt, kann Risiken wirksam reduzieren. So schützt du dich selbst und andere vor unerwünschten Konsequenzen.

Gerichtsurteil Art der gefälschten Urkunde Verhängte Geldstrafe
Amtsgericht Hamburg Gefälschter Arbeitsvertrag für einen Nebenjob 45 Tagessätze à 30 Euro = 1.350 Euro
Landgericht München Manipuliertes Zeugnis zur Studienzulassung 100 Tagessätze à 50 Euro = 5.000 Euro
Amtsgericht Köln Gefälschtes Attest zur Arbeitsunfähigkeit 35 Tagessätze à 25 Euro = 875 Euro

Unterschied zwischen Fälschung und Verfälschung von Urkunden

Im deutschen Strafrecht ist es wichtig, sowohl die Fälschung als auch die Verfälschung von Urkunden klar voneinander zu unterscheiden, auch wenn beide Handlungen strafbar sind.

Unter einer Fälschung versteht man das Herstellen einer unechten Urkunde. Das heißt, jemand erstellt ein Dokument, das so aussieht, als stamme es von einem anderen Aussteller – zum Beispiel eine gefälschte Unterschrift oder ein komplett erfundenes Zeugnis. Ziel ist es immer, über die tatsächliche Herkunft oder den Inhalt zu täuschen und daraus einen Vorteil zu ziehen. Typische Beispiele dafür sind gefälschte Arbeitsverträge oder das Nachmachen offizieller Stempel.

Bei der Verfälschung handelt es sich hingegen um die Veränderung einer bereits existierenden echten Urkunde, ohne dass der ursprüngliche Aussteller beteiligt ist. Das kann zum Beispiel das nachträgliche Ändern eines Datums auf einem Attest sein oder das Hinzufügen zusätzlicher Informationen in einem Vertrag. Die jeweilige Urkunde bleibt jedoch äußerlich die gleiche, mit dem Unterschied, dass ihr Inhalt nun manipuliert wurde.

Sowohl Fälschung als auch Verfälschung werden gemäß § 267 StGB geahndet, aber die Art des Vorgehens spielt für das Gericht bei der Beurteilung des Einzelfalls durchaus eine Rolle. Beide Handlungen dienen dazu, im Rechtsverkehr falsche Tatsachen vorzuspielen und damit andere zu täuschen – was entsprechend ernst genommen wird.

Ablauf eines Strafverfahrens bei Urkundenfälschung

Ein Strafverfahren bei Urkundenfälschung beginnt in der Regel damit, dass ein Verdacht oder eine Anzeige bei der Polizei eingeht. In dieser ersten Phase sammelt die Polizei Beweismittel, beispielsweise die gefälschten Dokumente, und vernimmt mögliche Zeugen. Oft wird dabei auch überprüft, ob es bereits frühere ähnliche Taten gab oder weiterer Schaden entstanden ist.

Nach Abschluss der Ermittlungen leitet die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob die bislang gesammelten Informationen ausreichen, um Anklage zu erheben. Kommt es zur Anklage, erhältst du als Beschuldigter eine formelle Mitteilung und wirst über deine Rechte informiert. Der Termin für die Hauptverhandlung wird festgesetzt, zu dem du erscheinen musst.

Im Gerichtstermin tragen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch dein Verteidiger ihre Sicht des Falls vor. Es werden alle relevanten Beweise – wie die Urkunde oder Zeugenaussagen – erneut geprüft und bewertet. Nach der abschließenden Beratung entscheidet das Gericht, ob es zu einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung kommt und welches Strafmaß verhängt wird. Dabei fließen Faktoren wie Geständnis, Reue und persönliche Umstände stark mit ein.

Nach dem Urteil kannst du in vielen Fällen noch Rechtsmittel einlegen, etwa Berufung oder Revision. Ein solches Verfahren kann sich daher über mehrere Monate hinziehen und verlangt währenddessen oft viel Geduld sowie gute rechtliche Beratung.

FAQs

Kann eine Urkundenfälschung auch im Ausland verfolgt werden?
Ja, in vielen Fällen kann eine Urkundenfälschung auch verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wurde, etwa wenn die gefälschte Urkunde in Deutschland genutzt wird oder hier Wirkung entfaltet. Zudem bestehen internationale Abkommen, die eine Strafverfolgung grenzüberschreitender Fälschungen ermöglichen.
Wird der Versuch der Urkundenfälschung ebenfalls bestraft?
Ja, auch der Versuch einer Urkundenfälschung ist nach deutschem Strafrecht strafbar. Das bedeutet, wer beispielsweise beim Fälschen einer Urkunde erwischt wird, bevor er sie benutzt, kann bereits dafür belangt werden.
Kann ich eine Geldstrafe in eine gemeinnützige Arbeit umwandeln?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht gestatten, eine Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Dies muss allerdings beantragt werden und bedarf der Zustimmung des Gerichts.
Wie lange bleibt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung im Führungszeugnis stehen?
In der Regel bleibt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung für drei bis fünf Jahre im Führungszeugnis, abhängig von der Höhe der Strafe. Bei höheren Strafen kann der Eintrag auch länger bestehen bleiben.
Gibt es bei Urkundenfälschung eine Verjährungsfrist?
Ja, die Verjährungsfrist für Urkundenfälschung beträgt in der Regel fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Tat. Danach kann die Straftat grundsätzlich nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Können auch digitale Dokumente als Urkunden gelten?
Ja, auch digitale Dokumente können als Urkunden im rechtlichen Sinne gelten, sofern sie eine personengebundene Erklärung enthalten, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt ist. Digitale Signaturen erhöhen dabei die Beweiskraft.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich einer Urkundenfälschung beschuldigt werde?
Bewahren Sie Ruhe, äußern Sie sich zunächst nicht zur Sache und suchen Sie umgehend rechtlichen Beistand bei einem Fachanwalt für Strafrecht. Dies ist wichtig, um voreilige belastende Aussagen zu vermeiden.
Darf der Arbeitgeber wegen einer Urkundenfälschung kündigen?
Ja, eine Urkundenfälschung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, insbesondere wenn ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört ist.
Was tun, wenn ich Opfer einer Urkundenfälschung geworden bin?
Wenden Sie sich umgehend an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Bewahren Sie Beweismittel wie die gefälschte Urkunde auf und informieren Sie ggf. auch betroffene Behörden oder Institutionen.
Welche Rolle spielt ein Geständnis vor Gericht?
Ein frühzeitiges und umfassendes Geständnis kann oft strafmildernd wirken, da es das Verfahren vereinfacht und die Einsicht des Täters zeigt. Das genaue Ausmaß der Strafmilderung liegt jedoch im Ermessen des Gerichts.