Das Fälschen von Urkunden ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird nach dem deutschen Strafrecht streng geahndet. Viele fragen sich jedoch: Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Urkundenfälschung tatsächlich ausfallen? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist oft komplexer, als es zunächst erscheint. In diesem Artikel findest du klar verständliche Informationen über die rechtlichen Grundlagen, wie Gerichte Strafen bemessen und welche individuellen Umstände dabei berücksichtigt werden. So bist du bestens informiert, falls du direkt oder indirekt mit dem Thema Urkundenfälschung in Berührung kommst.
Was versteht man unter Urkundenfälschung nach deutschem Recht?
Unter Urkundenfälschung versteht man im deutschen Recht das Herstellen, Verfälschen oder Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr. Das bedeutet, dass jemand entweder eine Urkunde vollständig nachmacht, ihren Inhalt so abändert, dass sie in der Folge nicht mehr mit dem ursprünglichen Schriftstück übereinstimmt, oder ein solches manipuliertes Dokument gegenüber Dritten verwendet. Ziel ist dabei immer, einen anderen über den tatsächlichen Inhalt oder die Gültigkeit des Dokuments irrezuführen.
Im rechtlichen Sinn ist unter einer Urkunde jede verkörperte Gedankenerklärung zu verstehen, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und erkennbar von einem Aussteller herrührt. Damit sind nicht nur Papierdokumente gemeint wie Verträge oder Zeugnisse, sondern beispielsweise auch digitale Signaturen, Fahrkarten oder amtliche Stempel können als Urkunden gelten.
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt diesen Tatbestand im § 267: Wer also absichtlich die Öffentlichkeit, Behörden oder Einzelpersonen durch gefälschte Urkunden täuscht, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob dadurch tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Schon der Versuch der Fälschung kann in bestimmten Fällen geahndet werden.
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Welche Geldstrafen drohen bei Urkundenfälschung?
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Das bedeutet: Das Gericht entscheidet über die Anzahl der Tagessätze (zum Beispiel 30, 60 oder auch mehr) und legt dann fest, wie viel Geld ein Tagessatz entspricht. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach deinem monatlichen Nettoeinkommen. Wer zum Beispiel monatlich 1.500 Euro verdient, hat einen niedrigeren Tagessatz als jemand mit einem deutlich höheren Einkommen.
Im Schnitt liegt ein Tagessatz oft zwischen 10 und 100 Euro, kann aber noch darüber hinausgehen. Summiert sich nun beispielsweise ein Strafmaß von 90 Tagessätzen à 40 Euro, kommt schnell ein Betrag von 3.600 Euro zusammen. Ist dein Verschulden besonders gering, kann das Gericht auch weniger Tagessätze ansetzen.
Zu beachten ist außerdem: Bei Wiederholungstätern oder bei besonders gravierenden Fällen (etwa wenn hohe Schäden verursacht wurden), fällt die Strafe meist höher aus. Tipp: Wer frühzeitig Geständnis zeigt oder den Schaden wiedergutmacht, kann auf ein milderes Urteil hoffen. Die genaue Höhe bleibt aber immer Ermessenssache des Gerichts und orientiert sich an deinen persönlichen Verhältnissen sowie dem Ausmaß des Unrechts.
Faktoren, die die Höhe der Geldstrafe beeinflussen
Bei der Bemessung der Geldstrafe spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Zunächst ist die Schwere der Tat ausschlaggebend. Hat die Urkundenfälschung beispielsweise zu einem erheblichen finanziellen Schaden geführt oder wurde sie sogar im Rahmen einer Bande begangen, fällt die Strafe deutlich höher aus als bei einem einmaligen, geringfügigen Vorfall.
Ein weiterer maßgeblicher Aspekt ist das Vorleben des Täters. Wer bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte auffällig geworden ist, muss mit einer strengeren Bestrafung rechnen als ein Ersttäter ohne Vorstrafen. Auch das Verhalten während des Verfahrens kann sich positiv oder negativ auf das Strafmaß auswirken. Zeigst du etwa frühzeitig Einsicht und bist bereit, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, wirkt sich dies oft strafmildernd aus.
Neben diesen Punkten kommt es auch auf deine wirtschaftlichen Verhältnisse an: Die Gerichte sollen vermeiden, dass dich die Strafe ruiniert – aber dennoch spürbar bestraft wird. Deshalb wird die Anzahl und Höhe der Tagessätze individuell abgestimmt. Zusammengefasst ergibt sich daraus, dass jede Entscheidung immer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten wird und viele individuelle Umstände mit einfließen.
Tatbestand | Beispiel | Mögliche Geldstrafe |
---|---|---|
Erstmalige Urkundenfälschung ohne Schaden | Gefälschte Entschuldigung für die Schule vorgelegt | 30 Tagessätze à 20 Euro = 600 Euro |
Urkundenfälschung mit geringem finanziellen Schaden | Verfälschte Quittung eingereicht | 60 Tagessätze à 40 Euro = 2.400 Euro |
Mehrfache und bandenmäßige Urkundenfälschung | Gefälschte Verträge für Kreditbetrug eingesetzt | 120 Tagessätze à 90 Euro = 10.800 Euro |
Beispiele aus der Rechtsprechung zur Geldstrafe bei Urkundenfälschung
In der Praxis zeigen Gerichtsurteile zur Urkundenfälschung, wie unterschiedlich die Geldstrafen ausfallen können – je nachdem, was genau vorgefallen ist und welche Umstände im Einzelfall eine Rolle spielen. So wurde beispielsweise ein junger Mann, der für eine Bewerbung ein Schulzeugnis gefälscht hatte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Das relativ milde Urteil begründete das Gericht damit, dass dem Angeklagten kein finanzieller Vorteil entstanden war und er die Tat gestanden hatte.
Anders sieht es bei Fällen aus, in denen mehrere Dokumente manipuliert wurden oder gar eine Organisation dahintersteckt. In einem Verfahren vor dem Landgericht erhielt eine Person wegen mehrfacher Fälschung und anschließender Verwendung gefälschter Mietverträge sogar eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Euro. Hier spielte eine Rolle, dass durch die Taten erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstand und betrügerische Absicht bestand.
Solche Beispiele machen deutlich: Das Strafmaß hängt nicht nur von der Zahl und Art der gefälschten Urkunden ab, sondern auch davon, ob Vorsatz, Reue oder schon Vorstrafen vorhanden sind. Die Gerichte berücksichtigen immer den gesamten Hintergrund, um eine Strafe zu verhängen, die als gerecht empfunden wird.
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Weitere rechtliche Konsequenzen neben einer Geldstrafe
In schwerwiegenden Fällen kann das Gericht zudem ein Berufsverbot verhängen, vor allem, wenn du deinen Beruf zur Ausführung der Straftat missbraucht hast. Dies betrifft etwa Ärzte, Anwälte oder Verwaltungsangestellte. Darüber hinaus kann dich ein Gerichtsverfahren mit hohen Kosten belasten, etwa durch Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzforderungen.
Auch privat kann der Ruf erheblich Schaden nehmen, da eine entsprechende Verurteilung oft langfristige soziale Auswirkungen hat. Es lohnt sich also nicht nur wegen der Strafe, sondern auch wegen all dieser Nebeneffekte äußerst vorsichtig mit allen Arten von offiziellen Dokumenten umzugehen.
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Maßnahmen zur Vorbeugung von Urkundenfälschung
Im digitalen Bereich solltest du auf sichere Speicherlösungen setzen und darauf achten, deine Daten regelmäßig mit starken Passwörtern zu schützen. Digitale Signaturen und Wasserzeichen sind mittlerweile bewährte technische Möglichkeiten, um die Echtheit von elektronischen Dokumenten nachzuweisen sowie Manipulationen leichter erkennen zu können. Diese Maßnahmen erhöhen das Vertrauen in elektronische Dokumente erheblich.
Ebenfalls sinnvoll ist es, Mitarbeiter – etwa im Unternehmen – durch regelmäßige Schulungen für das Thema Urkundenfälschung zu sensibilisieren. Erkennen sie Auffälligkeiten oder haben einen Verdacht, sollten klare Meldewege definiert sein. Auch kontinuierliche Kontrollen und Stichproben vermeiden, dass gefälschte Dokumente unentdeckt bleiben.
Letztlich trägt eine allgemeine Aufmerksamkeit und ein gesundes Misstrauen dazu bei, potenzielle Fälschungsversuche rechtzeitig zu entdecken. Wer bei Zweifeln an der Echtheit eines Dokuments gezielt nachfragt oder dies von Experten prüfen lässt, kann Risiken wirksam reduzieren. So schützt du dich selbst und andere vor unerwünschten Konsequenzen.
Gerichtsurteil | Art der gefälschten Urkunde | Verhängte Geldstrafe |
---|---|---|
Amtsgericht Hamburg | Gefälschter Arbeitsvertrag für einen Nebenjob | 45 Tagessätze à 30 Euro = 1.350 Euro |
Landgericht München | Manipuliertes Zeugnis zur Studienzulassung | 100 Tagessätze à 50 Euro = 5.000 Euro |
Amtsgericht Köln | Gefälschtes Attest zur Arbeitsunfähigkeit | 35 Tagessätze à 25 Euro = 875 Euro |
Unterschied zwischen Fälschung und Verfälschung von Urkunden
Im deutschen Strafrecht ist es wichtig, sowohl die Fälschung als auch die Verfälschung von Urkunden klar voneinander zu unterscheiden, auch wenn beide Handlungen strafbar sind.
Unter einer Fälschung versteht man das Herstellen einer unechten Urkunde. Das heißt, jemand erstellt ein Dokument, das so aussieht, als stamme es von einem anderen Aussteller – zum Beispiel eine gefälschte Unterschrift oder ein komplett erfundenes Zeugnis. Ziel ist es immer, über die tatsächliche Herkunft oder den Inhalt zu täuschen und daraus einen Vorteil zu ziehen. Typische Beispiele dafür sind gefälschte Arbeitsverträge oder das Nachmachen offizieller Stempel.
Bei der Verfälschung handelt es sich hingegen um die Veränderung einer bereits existierenden echten Urkunde, ohne dass der ursprüngliche Aussteller beteiligt ist. Das kann zum Beispiel das nachträgliche Ändern eines Datums auf einem Attest sein oder das Hinzufügen zusätzlicher Informationen in einem Vertrag. Die jeweilige Urkunde bleibt jedoch äußerlich die gleiche, mit dem Unterschied, dass ihr Inhalt nun manipuliert wurde.
Sowohl Fälschung als auch Verfälschung werden gemäß § 267 StGB geahndet, aber die Art des Vorgehens spielt für das Gericht bei der Beurteilung des Einzelfalls durchaus eine Rolle. Beide Handlungen dienen dazu, im Rechtsverkehr falsche Tatsachen vorzuspielen und damit andere zu täuschen – was entsprechend ernst genommen wird.
Ablauf eines Strafverfahrens bei Urkundenfälschung
Ein Strafverfahren bei Urkundenfälschung beginnt in der Regel damit, dass ein Verdacht oder eine Anzeige bei der Polizei eingeht. In dieser ersten Phase sammelt die Polizei Beweismittel, beispielsweise die gefälschten Dokumente, und vernimmt mögliche Zeugen. Oft wird dabei auch überprüft, ob es bereits frühere ähnliche Taten gab oder weiterer Schaden entstanden ist.
Nach Abschluss der Ermittlungen leitet die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob die bislang gesammelten Informationen ausreichen, um Anklage zu erheben. Kommt es zur Anklage, erhältst du als Beschuldigter eine formelle Mitteilung und wirst über deine Rechte informiert. Der Termin für die Hauptverhandlung wird festgesetzt, zu dem du erscheinen musst.
Im Gerichtstermin tragen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch dein Verteidiger ihre Sicht des Falls vor. Es werden alle relevanten Beweise – wie die Urkunde oder Zeugenaussagen – erneut geprüft und bewertet. Nach der abschließenden Beratung entscheidet das Gericht, ob es zu einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung kommt und welches Strafmaß verhängt wird. Dabei fließen Faktoren wie Geständnis, Reue und persönliche Umstände stark mit ein.
Nach dem Urteil kannst du in vielen Fällen noch Rechtsmittel einlegen, etwa Berufung oder Revision. Ein solches Verfahren kann sich daher über mehrere Monate hinziehen und verlangt währenddessen oft viel Geduld sowie gute rechtliche Beratung.